Freistellungsauftrag stellen/ändern


Einkünfte aus Geldvermögen (z.B. Zinsen durch Spareinlagen) gelten als Kapitalerträge. Diese Einnahmen bleiben bis zu einer Höhe von 1.000 Euro im Jahr für jeden Bürger steuerfrei.

Um diesen Sparerfreibetrag zu nutzen und so Ihre Steuerlast zu senken, können Sie Ihrer Bank einen Freistellungsautrag erteilen. Dadurch werden Steuern auf Kapitalerträge erst dann automatisch an das Finanzamt abgeführt, wenn der Gewinn 1.000 Euro überschreitet.

Wenn Sie noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, können Sie bis zum 15.12. den Freistellungsauftrag für dieses Jahr bei uns einreichen.

 

 

OnlineBanking

Ihren Freistellungsauftrag können Sie im OnlineBanking unter "Steuern" anpassen und neu stellen mit Klick auf Ihren Namen rechts oben.

 

TIPP:

Sie können in unserem OnlineBanking auch die Freistellungsaufträge von unseren Verbundpartnern Union Investment und Bausparkasse Schwäbisch Hall ändern

E-Mail

Sie haben keinen OnlineBanking Zugang?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail.