Wenn Ihr Darlehen ganz ausgezahlt ist, kann ein Darlehensnehmer die Finanzierung unter bestimmten Voraussetzungen alleine übernehmen (Schuldhaftentlassung) oder es kann ein anderer Darlehensnehmer in den Vertrag mit eintreten (Schuldnerwechsel).
Alle Vertragsbestandteile, die Darlehenshöhe und die Konditionen bleiben gleich.
Für die Änderung des Darlehensnehmers berechnen wir eine Gebühr.