Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz
Ihre Entgeltaufstellung* gem. §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) kann von Ihnen bei Bedarf bei uns angefordert werden. Es handelt sich um eine Information über sämtliche anfallende Entgelte für Dienste, die mit Ihrem Zahlungskonto (Girokonto) verbunden sind, sowie ggf. über den Sollzinssatz bei Überziehungen und den Zinssatz für Einlagen.
*nur für Privatkonten
In unserem OnlineBanking können Sie kostenfrei Ihre Entgeltaufstellung für das abgelaufene Jahr anfordern. Alternativ können Sie das unten angehängte Formular ausfüllen.