- Für junge Familien bei Ersterwerb
- Bis zu 15.000 Euro pro Kind1
- Finanzierung mit Top-Konditionen
Baukindergeld
Mit Start des Baukindergeldes können sich junge Familien beim Erwerb der eigenen vier Wände bis zu 12.000 Euro pro Kind über 10 Jahre sichern. Der Antrag wird bequem über das Onlineportal der KfW nach Einzug gestellt. Für die restliche Finanzierung Ihres Eigenheims erhalten Sie Top-Konditionen von uns.
Rechtliche Grundlage
Mit den Baukindergeld fördert der Staat den Erwerb des ersten selbstgenutzten Wohneigentums. Das Gesetz wurde rückwirkend verabschiedet. Kaufverträge oder Baugenehmigungen die zwischen den 1. Januar 2018 und den 31. Dezember 2020 geschlossen werden, sind dabei berücksichtigt.
Voraussetzungen
Anspruch haben Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, welches auch in der Immobilie lebt. Gefördert werden Familien mit einen jährlich zu versteuenden Gesamteinkommen von bis zu 75.000 Euro, plus 15.000 Euro pro Kind. Neben Neubau wird auch der Erwerb von Bestandsimmobilien unterstützt.
Vorteile
- Jährlich 1.200 Euro pro Kind
- 10 Jahre lang
- In Summe 12.000 Euro pro Kind
Anzahl Kinder | Höchsteinkommen |
Höhe des Baukindergelds |
---|---|---|
1 | 90.000 Euro | 12.000 Euro |
2 |
105.000 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 36.000 Euro |
... |
+ 15.000 Euro pro weiteres Kind | + 12.000 Euro pro weiteres Kind |
Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern mit einen jährlich zu versteuerndes Einkommen von bis zu 105.000 Euro erhält 24.000 Euro (2.400 Euro jährliche über 10 Jahre).
Bayern Plus
In Bayern werden zusätzlich zu den bundesweiten Baukindergeld bis zu 3.000 € pro Kind in 10 Jahren gewährt. Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung
- seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz in Bayern haben oder
- seit mindestens einem Jahr eine Erwerbstätigkeit in Bayern nachweisen können.
Hinweis
Näher Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de/baukindergeld,
zum Baukindergeld Plus unter https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/baukindergeld
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1 Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Bei Berechtigung.