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Junger Mann arbeitet an Schaltschrank

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Du machst eine Ausbildung, wohnst nicht mehr bei deinen Eltern und dein Ausbildungsgehalt reicht nicht für Miete, Lebensmittel und andere laufende Kosten? Dann kann dich die Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – unterstützen. Sie wird von der Agentur für Arbeit als monatlicher Zuschuss zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung gezahlt.

Wie hoch deine BAB ausfällt, wird individuell berechnet. Entscheidend sind unter anderem deine Ausbildungsvergütung, deine Wohnsituation sowie teilweise das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners. Mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst du vorab prüfen, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich sein könnte. Das Geld ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Den Antrag kannst du online bei der Agentur für Arbeit stellen. Am besten machst du das schon vor Beginn deiner Ausbildung – BAB wird rückwirkend höchstens ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag gestellt hast.