OnlineBanking
Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Mein GiroBusiness

Ihre Firma entwickelt sich immer weiter. Dann brauchen Sie ein Konto, das mithalten kann. Mit dem Mein GiroBusiness stehen Ihnen alle Funktionen für den professionellen Zahlungsverkehr zur Verfügung – per Online-Banking unabhängig von Ländergrenzen,

Jetzt online eröffnen

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Jetzt eröffnen

    Das Geschäftskonto im Überblick

    Basis für Vertrauen

    Finanzen sind ein wichtiges und auch sensibles Thema zwischen Geschäftspartnern. Daher ist es besonders wichtig, dass der Zahlungsverkehr zuverlässig funktioniert, auch über Ländergrenzen hinweg. Mit dem Firmenkonto Ihrer VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG stehen Ihnen alle Funktionen für Ihren Zahlungsverkehr in Deutschland, im SEPA-Raum und weltweit zur Verfügung.

    Jederzeit griffbereit

    Selbstverständlich haben Sie per OnlineBanking jederzeit Zugriff auf Ihr Geschäftskonto. Wenn Sie eine Banking-Software in Ihrem Unternehmen verwenden, können Sie zwischen zwei Übertragungsverfahren wählen: Wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr entweder über EBICS oder mit FinTS ab, wenn es um die schnellere Übertragung von größeren Datenmengen geht.

    Weitere Vorteile des Firmenkontos

    • Bargeld beschaffen – bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken an 17.000 Geldautomaten in Deutschland meist kostenlos
    • Elektronische Kontoauszüge ziehen – jederzeit im OnlineBanking
    • Finanziellen Spielraum nutzen – mit dem Betriebsmittelkredit
    • Lohn- und Gehaltszahlungen abwickeln
    Fernglas

    Das geht alles

    Das passende Konto für Ihr Business finden – Unsere Kontomodelle im Vergleich

    Banking-Software zu Ihrem Geschäftskonto

    Als Geschäftskonto-Inhaber stehen Ihnen bei der Nutzung einer Banking-Software zwei Übertragungsverfahren für das OnlineBanking zur Verfügung:

      EBICS

    • Verfahren für alle Bankkonten ("multibankfähig")
    • Schnelle Übertragung auch großer Datenmengen
    • Standortunabhängige Freigabe von Aufträgen
    • Euro-Überweisung und Euro-Lastschrift möglich

    FinTS (ehemals "HBCI")

    • Verschlüsselte Übertragung über das Internet
    • Legitimation per TAN und elektronische Unterschrift
    • Euro-Überweisung möglich

     

    Bankgeschäfte mittels PIN-TAN-Verfahren

    Das Verfahren mit Persönlicher Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) ist eine bewährte Methode, mit der Sie im OnlineBanking Aufträge erteilen können. Mit dem PIN-TAN-Verfahren erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte online direkt über unsere Website auf unserer Online-Banking-Plattform. Eine eigene Software brauchen Sie dafür nicht.

    Bankgeschäfte mittels Banking-App

    Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte, wann und wo Sie wollen. Mit unserer Banking-App haben Sie Ihre Finanzen im Griff – und in der Hosentasche. Egal ob unterwegs, in Ihrer Firma oder zu Hause, mit den mobilen Services greifen Sie jederzeit auf Ihr Konto zu.

    Elektronischer Kontoauszug im OnlineBanking

    Profitieren Sie beim OnlineBanking von einem Plus an Komfort und Sicherheit: In dem gesicherten elektronischen Postfach auf der Online-Banking-Plattform erhalten Sie automatisch in einem festgelegten Rhythmus Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse und Nachrichten von Ihrer VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG. Sollten Sie buchführungspflichtig sein und den elektronischen Kontoauszug für Ihr Rechnungswesen nutzen, unterliegt dieser handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Sie sollten sich bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe informieren, was im Falle des Bezugs von elektronischen Dokumenten, wie zum Beispiel Kontoauszügen, zur Erfüllung dieser Pflichten zu beachten ist. Verknüpfen Sie den elektronischen Kontoauszug direkt mit Ihrer Buchhaltung, um beispielsweise den Abstimmungsaufwand in der Debitorenbuchhaltung zu reduzieren.

    Weitere Leistungen zu Ihrem Konto

    Erfolgreicher Zahlungsverkehr – deutschlandweit und grenzüberschreitend

    Ein reibungsloser Zahlungsverkehr – auch über Landesgrenzen hinaus – ist Voraussetzung für gute Geschäftsbeziehungen. Für alle Zahlungen ...

    • im Inland,
    • in EU- und EWR-Staaten und
    • in sogenannte Drittstaaten

    ... können Sie seit Anfang 2008 die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften nutzen, die in der EU nunmehr Standard sind.

    Für alle Zahlungen im internationalen Zahlungsverkehr, ...

    • die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
    • die in Schweizer Franken (CHF) in die Schweiz gehen,
    • deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
    • bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden oder
    • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen

    ... unterstützen wir Sie.

    Finanzieller Spielraum für Ihr Unternehmen

    Ergänzend zu Ihrem Geschäftskonto erhalten Sie mit einem Betriebsmittelkredit finanziellen Spielraum. Damit können Sie einfach Waren, Rohstoffe oder Vorräte finanzieren. Ebenso können Sie Skontovorteile konsequent ausnutzen. Bei der Kontoeröffnung prüfen wir auf Wunsch gerne Ihren Antrag für einen Betriebsmittelkredit.

    Lohn- und Gehaltszahlungen abwickeln

    Führen Sie die Lohn- und Gehaltszahlungen über Ihr Geschäftskonto termingerecht aus, unabhängig davon, bei welcher Bank Ihre Mitarbeiter sind.

    Konto in wenigen Schritten online eröffnen

    Um Ihr Geschäftskonto zu eröffnen, brauchen wir diese Dokumente von Ihnen:

    • ein Ausweisdokument zur Identifizierung/Legitimation und
    • ggf. einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste oder eine Gründungsurkunde.

    Damit eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto für Unternehmen in allen gängigen Rechtsformen außer Vereinen in wenigen Schritten online.   

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.