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Modernes Haus mit Glasfronten

38,5 % ABSCHREIBUNG AUF 4 JAHRE

KFW 40 QNG

Die Bundesregierung investiert massiv in den Wohnungsbau, um mehr bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Für Kapitalanleger bieten sich attraktive Chancen: Durch die geschickte Kombination der 5 % Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG und 5 % degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EstG lassen sich innerhalb der ersten vier Jahre bis zu 38,5 % des Gebäudewerts abschreiben. Zusätzlich stehen zinsgünstige KfW-Darlehen (Programm 297) zur Verfügung, um energieeffiziente Neubauten noch rentabler zu gestalten.

Nutzen Sie diese Förderprogramme für eine nachhaltige, zukunftssichere Investition mit optimalen steuerlichen Vorteilen!

Clever kombinieren

§ 7 Abs. 5a EStG + § 7b EstG

  • Abschreibung von ca. 38,5 % auf den Gebäudewert innerhalb der ersten 4 Jahre!

  • Zusätzlich stehen zinsgünstige Darlehen über das KfW Programm 298 zur Verfügung.

Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EstG

5 % degressive Abschreibung

Neben der Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann auch die 5 % degressive Abschreibung für neugebaute Wohnimmobilien gemäß § 7 Abs. 5a EStG genutzt werden.

  • Baubeginn bzw. Kauf zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029

  • Gilt für den Gebäudewert

  • Nur für vermietete Wohnimmobilien

  • Sobald die lineare Abschreibung mit 3 % besser ist, als die degressive Abschreibung kann in die lineare Abschreibung gewechselt werden (Afa nach §7 Abs. 4 EstG)

  • Immobilie muss in der EU liegen

  • Kann mit der Sonderabschreibung § 7b EstG kombiniert werden

Degressive Abschreibung bedeutet, dass immer der Restwert abgeschrieben werden kann.

Anschaffungskosten Gebäude 500.000,00 €

1. Jahr = 500.000 x 0,05 = 25.000,00 €
2. Jahr = 475.000 x 0,05 = 23.750,00 €
3. Jahr = 451.250 x 0,05 = 22.562,50 €
usw.

 

Abschreibung nach § 7b EstG

5 % Sonder-AfA auf 4 Jahre

Die Sonder-AfA von 5 % kann zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre hinweg auf den Gebäudewert geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Bauantrag oder Bauanzeige liegt zwischen 31.12.2022 und 01.01.2029

  • Energieeffizienter Neubau (KfW 40 QNG oder NH)

  • Wohnung muss in den ersten 10 Jahren entgeltlich zu fremden Zwecken Wohnzwecken vermietet werden (Keine Eigennutzung)

  • Die Sonderabschreibung kann im Jahr der Fertigstellung oder im Jahr der Anschaffung, sowie in den folgenden drei Jahren in Anspruch genommen werden

  • Die Wohnung darf nicht verbilligt (unter 50 % der ortsüblichen Marktmiete) vermietet werden

  • Keine kurzfristige Vermietung möglich (Ferienwohnung, Boardinghouse, Service Apartments)

  • Mietvertrag muss unbefristet sein

  • Möblierung der Wohnung ist kein Problem

  • Wohnung befindet sich in der EU

  • Es muss die Führung eines selbstständigen Haushalts möglich sein (Mindestens 23 m² – Eigene Küche, Bad, etc.)

  • Die Wohnung muss baulich getrennt und abgeschlossen sein.

  • Wohnung ist NEU = Anschaffung muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung getätigt werden (Nutzen-Lastenübergang

  • Es ist auch möglich neuen Wohnraum durch z. B. Ausbau eines Dachgeschosses oder gewerblich genutzte Flächen in Wohnraum umzugestalten

  • Anschaffungskosten pro m² Wohnfläche (inkl. gemeinschaftlich genutzter Flächen!!) und ohne Grund und Boden liegt unter 5.200 € / m²

  • Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ist auf 4.000 € gedeckelt – jedoch auf die Wohnfläche inkl. Anteiliger Gemeinschaftsflächen und Stellplätze mit Sondernutzungsrecht

Beispielrechnung

1. Flächenberechnung

für Bemessungsgrundlage im Neubau – Rechtsgrundlage: (§ 7b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Halbs. 2 EStG)

45,00 m² Wohnfläche
+ 12,50 m² Garage
+ 4,00 m² Keller (eigene Nebenflächen)
+ 9,00 m² Gemeinschaftliche Nutzflächen*
= 70,50 m² Gesamtfläche

* Dazu gehören z. B. Fahrradschuppen, Gemeinschaftskeller, Waschküchen etc.
Berechnung nach dem jeweiligen Nutzflächenanteil der Wohnung an der Gesamtnutzfläche, z. B. 90 m² von insgesamt 1.000 m²:
(1.000 / 100 = 10 %) × 90 m² = 9 m²

2. Abschreibungsfähiger Kaufpreis

212.500 € / 70,50 m² = 3.014,18 €/m²

Da die Sonderabschreibung bis zu 4.000 € je m² möglich ist, kann der volle Gebäudeanteil mit 4 × 5 % abgeschrieben werden.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Kreditförderung KfW Programm 297

Förderung für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude mit hoher Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Besonders gefördert wird der KfW 40 QNG-Standard, der das Effizienzhaus-40-Konzept mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) kombiniert. 

  • Darlehensart: Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen

  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 € (mit QNG-Zertifikat)

Abteilung Immobilien der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz

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