Gönnen Sie sich mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich.
Mein TagesGeld
Die clevere Ergänzung zum Girokonto
Ihre Vorteile
Bis zu 3,00 % Zinsen p.a.
Neukunden erhalten 3,00 % Zinsen p.a. garantiert für 4 Monate ab Kontoeröffnung (danach variabel). Bestandskunden erhalten nach Anlagebetrag gestaffelte Zinssätze (bis zu 2,40 %). Mehr erfahren...
Immer flexibel
Mein TagesGeld hat keine feste Laufzeit. Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Guthaben verfügen und Geld täglich ab- oder zubuchen. So bleiben Sie immer flexibel während Sie von unseren attraktiven Zinsen profitieren.
Sicher angelegt
Bei uns ist Ihr Geld doppelt sicher. Denn zusätzlich zu der staatlich garantierten Einlagensicherung bis 100.000 € sind Ihre Einlagen bei der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG durch die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) geschützt. Mehr erfahren...
In 7 Minuten eröffnet
Einfach auf "Jetzt eröffnen" klicken, Daten eingeben und anschließend bequem per App oder persönlich vor Ort legitimieren. Anschließend können Sie Ihr Tagesgeld-Konto in unserem modernen OnlineBanking verwalten. Die Authentifizierung z.B. für Transaktionen wird durch unsere Smartphone App VR SecureGo plus abgesichert.
Konditionen
Neukunden | Bestandskunden** |
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Zinssatz p.a. anteilig | 3,00 % | 0,50 % | 0,75 % | 1,00 % | 1,75 % | 2,15 % | 2,40 % |
Anlagebetrag | unbegrenzt |
0 € bis 9.999,99 € |
10.000 € bis 24.999,99 € |
25.000 € bis 49.999,99 € |
50.000 € bis 99.999,99 € |
100.000 € bis 299.999,99 € | ab 300.000,00 € |
Laufzeit | für 4 Monate* |
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Zinsen werden vierteljährlich ausgezahlt.
* Nach Ablauf der Laufzeit wechseln Sie automatisch zu den Bestandskunden-Konditionen.
** Staffeleffekt wird anteilig berechnet.
Unser Dankeschön
Die grüne Farbe sieht bei MEINER BANK nicht nur gut aus, sondern steht auch für die gesellschaftliche Ausrichtung unserer Genossenschaft.
Seit vielen Jahren unterstützen wir verschiedenste Umweltprojekte in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen. Als klimaneutrales Unternehmen engagieren wir uns für den Schutz unserer Erde und für eine nachhaltige Zukunft.
Deshalb ist unser Dankeschön für Ihre Kontoeröffnung auch ein kleines Geschenk an unsere Umwelt. Denn für jedes eröffnete Giro- oder Tagesgeldkonto pflanzen wir einen Olivenbaum in der Gardaseeregion.
Das sagen unsere Kunden:
Häufige Fragen zum Mein TagesGeld
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen.
Der Neukunden-Zinssatz ist für 4 Monate nach der Kontoeröffnung garantiert. Danach wechseln Sie automatisch zu den Bestandskundenkonditionen.
Sie können so viel Geld als Mein TagesGeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Ihre Zinsen erhalten Sie vierteljährlich - jeweils zum Ende des Quartals.
Nein, bei der Eröffnung des Mein TagesGeld werden keine Daten von der Schufa abgefragt oder an diese weitergeleitet. Nur bei der Bestellung zusätzlicher Produkte wie z.B. Girokonto erfolgt eine Prüfung durch die Schufa.
Ja, das Tagesgeldkonto kann auch als Gemeinschaftskonto eröffnet werden.
Ja, Ihr Geld ist durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € geschützt. Zusätzlich hierzu sind Ihre Einlagen bei uns durch die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken abgesichert.
Den Benutzernamen (Alias) und das Passwort vergeben Sie selbst. Den Aktivierungscode für die SecureGo plus App erhalten Sie je nach Einrichtungsmethode wenige Tage nach der erfolgreichen Legitimation per Post oder er wird Ihnen nach der Bestätigung im Kontoeröffnungsprozess angezeigt.
Der maximale Überweisungsbetrag kann nur selbstständig geändert werden, wenn Sie ein Girokonto bei unserer Bank haben. Sollten Sie kein Girokonto bei uns haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice für eine Erhöhung des Limits.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Ja, damit für das aktuelle Jahr keine Steuern abgeführt werden brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Die Zinszahlung erfolgt quartalsweise.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.