OnlineBanking
Frau sitzt auf dem Boden und arbeitet an einem Laptop

bis zu 2,10 % p.a.

Mein FestGeld

Bis zu 2,10 % Zinsen p.a. mit automatischer Verlängerung

Kurze Laufzeit und attraktiver Zinssatz. Mein FestGeld ist die ideale Lösung für die mittelfristige Geldanlage.

bis zu 2,10 % p.a. fest verzinst

Genau wie beim Sparbrief erhalten Sie bei unserem Festgeldkonto einen attraktiven, fest vereinbarten Zinssatz. Das garantiert Ihnen nicht nur hohe Erträge, sondern auch Planungssicherheit für Ihre Zukunft.

Automatische Verlängerung

Mein FestGeld verlängert sich automatisch um weitere 6 bzw. 12 Monate, sofern Sie nicht kündigen. Vor Laufzeitende werden Sie von uns rechtzeitig benachrichtigt und können entscheiden, ob Sie Ihr Geld weiter anlegen möchten oder eine Auszahlung wünschen.

Sicher angelegt

Bei uns ist Ihr Geld doppelt sicher. Denn zusätzlich zu der staatlich garantierten Einlagensicherung ist Ihr Geld bei uns durch die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) geschützt.

Festgeld oder Sparbrief?

Sowohl unser Festgeld als auch der Sparbrief sind beides sicherere Optionen um Geld für eine bestimmte Dauer zu einem festen Zinssatz anzulegen. Die beiden Produkte unterscheiden sich allerdings in der Anlagedauer, dem Zinssatz und der automatischen Verlängerung.

ProduktZinssatz (p.a.)
Anlagedauermin.
Anlagebetrag
max.
Anlagebetrag
automatische
Verlängerung
Angebot gilt
Mein FestGeld
1,80 %6 Monate2.500 €
100.000 €
Für alle Kunden
Mein FestGeld2,10 %1 Jahr2.500 €100.000 €Nur für Neukunden
Mein SparBrief
1,70 %1 Jahr
2.500 €
100.000 €
Für alle Kunden
Mein SparBrief
1,40 %2 Jahre
2.500 €
100.000 €
Für alle Kunden
Mein SparBrief
1,20 %5 Jahre
2.500 €
100.000 €
Für alle Kunden
Mein SparBrief
1,20 %8 Jahre
2.500 €
100.000 €
Für alle Kunden
Mein SparBrief
1,20 %10 Jahre
2.500 €
100.000 €
Für alle Kunden

FAQ zum Festgeld

Wie funktioniert die automatische Verlängerung?

Nach dem Ende der 6 bzw. 12 monatigen Laufzeit wird Ihr Vertrag automatisch verlängert, sofern Sie diesen nicht kündigen. Ihr Geld wird dann für weitere 6 bzw. 12 Monate zu dem dann gültigen Zinssatz angelegt. Die Zinsen werden jeweils zum Ende der Laufzeit auf Ihr Referenzkonto überwiesen.

Selbstverständlich informieren wir Sie 10 Tage vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit über die anstehende Verlängerung. Sollten Sie keine weitere Verlängerung wünschen, geben Sie uns bitte spätestens 2 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum Bescheid. Der gesamte Anlagebetrag inkl. Zinsen wird dann zum Stichtag auf Ihr Referenzkonto zurücküberwiesen

Wie kann ich das Festgeldkonto kündigen?

Auf der Webseite:

  1. Melden Sie sich im OnlineBanking an.
  2. Navigieren Sie zu "Service und Mehrwerte".
  3. Wählen Sie "Weitere Services" und anschließend "Festgeldkonto kündigen".

In der VR Banking App:

  1. Öffnen Sie die App und wählen Sie den Teiter Menü.
  2. Tippen Sie auf "Services" und anschließend auf "Serviceaufträge".
  3. Wählen Sie dort "Festgeldkonto kündigen".
Kann ich das Festgeld vorzeitig kündigen?

Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag